Vorsorge Patientenverfügung

Wie Sie Ihren Willen festhalten

 Auch der Arzt beantwortet Fragen, die beim Verfassen von Patientenverfügungen aufkommen.
Julia Schmidt/ SBK Auch der Arzt beantwortet Fragen, die beim Verfassen von Patientenverfügungen aufkommen.

Eine Patientenverfügung dient dazu, im Notfall seinen Abschied nach eigenen Willen wesentlich mitzugestalten. Wie die Verfügung aufgesetzt wird und was rechtlich zu beachten ist, erfahren Sie hier. U


Eine Patientenverfügung dient dazu, im Notfall seinen Abschied nach eigenen Willen wesentlich mitzugestalten. Wie die Verfügung aufgesetzt wird und was rechtlich zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Unheilbar kranke, demente oder schwerstpflegebedürftige Menschen sind häufig nicht mehr in der Lage, sich im Notfall gegen lebenserhaltende Maßnahmen auszusprechen. „Wenn kein entsprechender Patientenwille bekannt ist, sind den behandelnden Ärzten die Hände gebunden und sie müssen den Patienten am Leben erhalten“, erklärt Katharina Bernlochner, Fachexpertin für ambulante Versorgung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK).
Jeder kann eine Patientenverfügung aufsetzen
Ein schwerer Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall versetzt auch junge oder gesunde Menschen sowie Personen im höheren Lebensalter in die Situation, vorrübergehend oder langfristig nur mit Hilfe von Pflegepersonal oder Maschinen am Leben zu bleiben.
„Viele Menschen wissen nicht, dass ab der Volljährigkeit des Patienten niemand – weder Eltern, Eheleute oder Kinder – in dessen Namen automatisch Regelungen treffen darf“, informiert Bernlochner. Wurde im Vorfeld kein Bevollmächtigter bestimmt, besteht im Ernstfall die Gefahr, dass dem jungen Betroffenen ein fremder oder gesetzlicher Betreuer zugeteilt wird. Eine Patientenverfügung aufzusetzen lohnt sich deswegen für Menschen jeder Altersgruppe.
Dabei rät die SBK, je nach Alter Folgendes zu bedenken:
  • Junge (gesunde) Menschen: Aufgrund des jungen Alters sind die Chancen auf Rehabilitation höher als beispielsweise bei Menschen höherer Altersgruppen. Je nach Situation gilt es, die verbleibende Lebensqualität abzuwägen und sich mit der Frage nach der Organspende auseinanderzusetzen.
  • Für Menschen im höheren Lebensalter sind folgende Fragen interessant: Besteht aktuell Lebenswille oder schon Lebensmattheit? Mit welchen lebenserhaltenden Maßnahmen ist der Betroffene im Falle einer Altersdemenz einverstanden? Wie steht der Patient zu intensivmedizinischen Maßnahmen wie Wiederbelebung oder künstlicher Beatmung? Da nur die Funktionstüchtigkeit der Organe entscheidend ist, sollten sich Betroffene auch in diesem Alter mit einer möglichen Organspende auseinandersetzen.
  • Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen: Personen dieser Gruppe raten die Experten zur Dokumentation der Bedürfnisse und Wünsche entsprechend dem absehbaren Krankheitsverlauf. Die Patientenverfügung dient als vorausschauender „palliativer Behandlungsplan“.


Was gehört in eine Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient dazu, den Patientenwillen über bestimmte Behandlungs- oder lebenserhaltende Maßnahmen widerzugeben, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Deswegen ist es wichtig, sich im Vorfeld sorgfältig mit seinen Wertevorstellungen und Wünschen auseinanderzusetzen. „Allgemeine Formulierungen wie`Ich möchte in Würde sterben´sollten vermieden werden. Vielmehr muss ganz individuell festgehalten werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung begonnen oder nicht fortgesetzt werden soll“, rät die Expertin. Die Patientenverfügung ist deshalb so genau wie möglich zu formulieren. Denn im konkreten Fall ist der Patientenwillen nur rechtlich bindend, wenn der Patient sich zur speziellen notwendigen ärztlichen Maßnahme eindeutig geäußert hat.
Zu einer aussagekräftigen Patientenverfügung gehören Entscheidungen zu den lebenserhaltenden Maßnahmen, wie zur langfristig künstlichen Ernährung, maschinellen Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Für persönliche Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse ist ebenfalls Raum.
Ein Bevollmächtigter setzt den Patientenwillen durch
Bei Unsicherheiten erleichtern Gespräche mit Nahestehenden sowie mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt die Entscheidungsfindung. Das Bestimmen eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten stellt sicher, dass die festgehaltenen Vorstellungen durchgesetzt werden. Damit die Patientenverfügung für die entscheidenden Personen zum gegebenen Zeitpunkt auffindbar ist, teilen die Betroffenen ihnen den Aufbewahrungsort am besten im Vorfeld mit.
Sobald der Betroffene die Patientenverfügung unterschrieben hat, tritt sie in Kraft. Darüber hinaus empfiehlt Bernlocher, ein einmal verfasstes Dokument insbesondere bei schwerer Erkrankung regelmäßig zu überprüfen, zu aktualisieren und erneut zu unterschreiben. Darüber hinaus ist ein gesetzlicher Vertreter für die Rechtsgeschäfte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen.


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