Reisen mit Krebs
- Wenn Medikamente, etwa gegen Schmerzen oder Übelkeit, die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollte man nicht selbst Auto fahren – unter Umständen zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht.
- Flugreisen sollten nur in angemessenem Abstand zu Operationen unternommen werden, weshalb die Flugtauglichkeit durch den Arzt überprüft werden sollte.
- Patienten, deren Lymphknoten entfernt wurden, können durch erhöhte UV-Strahlung ein
19m44| Lymphödem entwickeln. - Bestrahlte Haut darf nicht der Sonne ausgesetzt werden.
- Vorsicht bei Thermal- oder Moorbädern: Die Kreislaufbelastung und die allgemeine Umstellung der Körperfunktionen ist nicht zu unterschätzen, die Wirkung auf die Krebserkrankung ist nicht immer abzusehen.
- Ob Impfungen (die das Immunsystem zusätzlich belasten) verabreicht werden können, muss individuell mit dem Arzt besprochen werden.
Weiterführende Informationen
http://www.krebsinformationsdienst.de|www.krebsinformationsdienst.de – Website des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg: Liefert nebst obigen viele weitere Hinweise.