Gehirnerschütterung

Gehirnerschütterung (Commotio cerebri): Meist infolge eines Sturzes auftretende, leichteste Form einer Schädel-Hirn-Verletzung mit kurzzeitiger Bewusstlosigkeit als Zeichen einer vorübergehend gestörten Hirnfunktion, aber keinen nachweisbaren Schäden des Gehirns.

Die hier verwendete ältere Bezeichnung Gehirnerschütterung entspricht weitgehend der leichten Schädel-Hirn-Verletzung (Schädel-Hirn-Trauma Grad I).

Leitbeschwerden

  • Unmittelbar nach einer Kopfverletzung Bewusstlosigkeit für höchstens 15 Minuten
  • Erinnerungslücke (Amnesie) für den Zeitbereich vom Unfall bis maximal eine Stunde danach
  • Leichte bis mäßige Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit bis hin zum Erbrechen, Geräusch-und/oder Lichtüberempfindlichkeit

Wann zum Arzt

Sofort den Arzt rufen, wenn

  • ein Verletzter bewusstlos oder einige Minuten „nicht ganz da“ ist.
  • der Verletzte mehr als einmal erbricht.
  • sich der Zustand nach anfänglicher Beschwerdefreiheit oder -armut verschlechtert, z. B. zunehmende Kopfschmerzen oder Verwirrtheit auftreten.
  • Anzeichen einer mittelschweren/schweren Hirnverletzung bestehen.

Die Erkrankung

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Aber was ist wirklich passiert? Das ist unmittelbar nach einem Sturz oft gar nicht zu sagen.

Es kann eine (oberflächliche) Kopfverletzung sichtbar sein, der Verletzte ist aber bei vollem Bewusstsein und kann sich an alles erinnern. Ist sein Befinden nur durch einen leichten Schwindel oder geringe Übelkeit beeinträchtigt, ist meist nichts Ernstes passiert. Der Arzt spricht von einer Schädelprellung. Schwindel und Übelkeit werden auf eine leichte Schädigung des Innenohrs zurückgeführt und beweisen keine Gehirnbeteiligung.

Immer, wenn es bei einer Kopfverletzung zu Bewusstlosigkeit kommt, liegt eine Schädel-Hirn-Verletzung vor, der Schweregrad wird gemäß der Glasgow-Koma-Skala beurteilt. Bei einer Gehirnerschütterung ist der Verletzte durch eine kurzzeitige Funktionsstörung des Gehirns für wenige Minuten bewusstlos und es besteht eine Erinnerungslücke für die Zeit kurz vor, während und nach dem Unfall. Ausfälle bestehen nicht, ein CT des Gehirns ist unauffällig.

Mitunter fällt ein Verletzter mit einer Schädelprellung wenige Minuten später in Ohnmacht (etwa wenn ihm der Unfall richtig bewusst wird oder das Blut aus der Kopfplatzwunde die Stirn hinunterläuft). Sekunden nachdem er zu Boden gesackt ist, ist er durch die Blutumverteilung schon wieder bei Bewusstsein. Diese schreckbedingte Ohnmacht „zählt“ nicht als Bewusstlosigkeit!

Das macht der Arzt

Der Patient mit einer Gehirnerschütterung ist meist schon wieder bei Bewusstsein, wenn der Notarzt am Unfallort eintrifft. Er wird dann trotzdem ins Krankenhaus gebracht, wo auch nach einer unauffälligen Untersuchung der Schädel geröntgt wird, um Verletzungen auszuschließen.

Ob ein CT des Gehirns erforderlich ist, hängt vom Zustand des Verletzten ab: Bei einem jüngeren Verletzten mit voller Punktzahl in der Glasgow-Koma-Skala am Unfallort ohne Zeichen eines Schädelbruchs im Röntgenbild, der sich mittlerweile (wieder) wohlfühlt, kann davon abgesehen werden. Das Risiko, dass sich bei einem solchen Patienten in den folgenden Stunden noch eine Hirnblutung entwickelt, ist so gering, dass die meisten Ärzte eine Überwachung im Krankenhaus nicht für notwendig halten, sofern Angehörige in den folgenden 12–24 Stunden regelmäßig nach dem Verletzten sehen können.

Ergibt sich bei der Untersuchung nur der geringste Hinweis auf weitreichende Folgen oder erbricht der Verunfallte mehrfach, ist bereits älter oder nimmt Medikamente zur Herabsetzung der Blutgerinnung ein, wird ein CT des Schädels angefertigt. Je nach Beschwerden werden andere Ärzte hinzugezogen, z. B. ein Augenarzt bei Sehstörungen.

Bei unklarem Unfallhergang sollen weitere Untersuchungen die Unfallursache aufdecken, da z. B. auch Herzrhythmusstörungen oder eine Unterzuckerung zu einem Sturz mit nachfolgender Gehirnerschütterung führen können.

Bei einer Gehirnerschütterung ist keine besondere Behandlung möglich und auch nicht nötig. Normalerweise reicht es, wenn sich der Verletzte ein paar Tage schont. Gegen Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit können kurzzeitig Medikamente eingenommen werden, z. B. bei Kopfschmerzen Paracetamol (z. B. ben-u-ron®).

Prognose

Vorausgesetzt, die Schonzeit von einigen Tagen wurde eingehalten, klingt eine Gehirnerschütterung ohne Folgen ab. Warum manche Patienten noch zwei Wochen und länger unter Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Konzentrationsstörungen leiden, ist bis heute nicht im Einzelnen geklärt.