Netzhautarterienverschluss

Netzhautarterienverschluss (retinaler Arterienverschluss, Zentralarterienverschluss, ZAV): Durchblutungsstörung in der zentralen Netzhautarterie oder einem ihrer Äste durch einen „abgeschossenen" Embolus oder – selten – durch Entzündungsprozesse in den Kopfarterien, z. B. bei einer Arteriitis temporalis. Arterienverschlüsse haben eine sehr schlechte Prognose und führen in der Regel zur irreversiblen Erblindung.

Ein Verschluss der zentralen Netzhautarterie ist ein augenärztlicher Notfall und erfordert sofortiges therapeutisches Eingreifen.

Leitbeschwerden

  • Schlagartige, einseitige Erblindung („wie ausgeknipst") bei einem Verschluss der Netzhautarterie
  • Plötzlich einseitige Gesichtsfeldausfälle („schwarze Balken") bei einem Verschluss eines Arterienasts
  • Nur selten begleitende Kopfschmerzen

Die Erkrankung

Wenn durch einen Verschluss der zentralen Netzhautarterie (Arteria centralis retinae) die Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird, erblindet das betroffene Auge innerhalb von einer Stunde vollständig. Die Prognose ist besser, wenn nur ein Ast der Netzhautarterie betroffen ist.

Die Diagnose erfolgt durch die Spiegelung des Augenhintergrunds. Der Patient wird sofort in die Augenklinik eingewiesen, in der die Therapie mit Maßnahmen zur Blutverdünnung eingeleitet wird. Eventuell kann der Embolus durch eine Fibrinolyse aufgelöst werden.

Meist kann aber das Auge nicht gerettet werden. Entscheidend ist deshalb, das zweite Auge zu retten: Weitere Embolien müssen verhindert werden und die Grunderkrankung durch den Internisten (Herz-Kreislauf- und rheumatologische Diagnostik) und den Neurologen (Doppler-Sonographie der Halsschlagadern) geklärt und behandelt werden.